Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 05.12.1990 - 7 Ta 237/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4178
LAG Düsseldorf, 05.12.1990 - 7 Ta 237/90 (https://dejure.org/1990,4178)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1990 - 7 Ta 237/90 (https://dejure.org/1990,4178)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 7 Ta 237/90 (https://dejure.org/1990,4178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ; Raten ; Höchstdauer ; Staatskasse; Regelgebühren ; Beigeordneter Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 124; ZPO § 120
    Prozesskostenhilfe: Einziehung der Raten durch die Staatskasse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamburg, 14.11.1995 - 7 Ta 12/95

    Rechtmäßigkeit der Kostenfestsetzung; Festsetzung der Differenzgebühr für

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 23.12.1996 - 9 Ta 159/95

    Prozesskostenhilfe: Einziehung der Differenzgebühren durch die Staatskasse

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 30.04.1997 - 9 Ta 59/97

    Pflicht des Rechtspflegers zur Einziehung der Differenzgebühren und der Gebühren

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 23.12.1996 - 9 Ta 221/95

    Prozesskostenhilfe: Einziehung der Differenzgebühren durch die Staatskasse

    Sowohl die Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 05.12.1990 - 7 Ta 237/90 - LAGE Nr. 21 zu § 120 ZPO; unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rechtsprechung) wie das Landesarbeitsgericht Köln (Beschluss vom 01.02.1996 - 4 Ta 9/96 -, LAGE Nr. 29 zu § 120 ZPO; vom 02.01.1991 - 12 Ta 281/90 -, LAGE Nr. 22 zu § 120 ZPO; vom 21.12.1989 - 7 Ta 227/89 -, LAGE Nr. 19 zu § 120 ZPO und vom 19.01.1988 - 7 Ta 236/87 -, LAGE Nr. 7 zu § 120 ZPO; a.A. Beschluss vom 20.07.1988 - 10 Ta 48/88 -, LAGE Nr. 11 zu § 120 ZPO und vom 15.03.1988 - 11 Ta 260/86 -, LAGE Nr. 8 zu § 120 ZPO) stimmen der überwiegenden Meinung inzwischen zu.
  • LAG Hessen, 29.02.2000 - 9 Ta 53/00

    Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht